Die Richtlinie VDI 2073 Blatt 2 gilt für die Auslegung neuer und die rechnerische Überprüfung bestehender Heiz- und Kühlwasserverteilsysteme mit dem besonderen Zweck, nachprüfbar den hydraulischen Abgleich im Auslegungszustand unter Verwendung von Regulierwiderständen oder selbsttätig wirkenden Abgleicharmaturen herzustellen.

 

Die Richtlinie VDI 2073 Blatt 2 gilt für die Auslegung neuer und die rechnerische Überprüfung bestehender Heiz- und Kühlwasserverteilsysteme mit dem besonderen Zweck, nachprüfbar den hydraulischen Abgleich im Auslegungszustand unter Verwendung von Regulierwiderständen oder selbsttätig wirkenden Abgleicharmaturen herzustellen. Die Richtlinie ist überarbeitet worden, da es zu berücksichtigende Weiterentwicklungen zum Thema hydraulischer Abgleich gibt. Neu hinzugekommen ist der Themenbereich Thermostatventile mit integrierter Vorregelung.

Durch den hydraulischen Abgleich wird eine Minimierung des thermischen und elektrischen Aufwands erreicht. Eine maßgebende Rolle für die Regelfähigkeit spielt eine ausreichende „Ventilautorität“ der Regelarmaturen. Hierzu gibt es in der Praxis unterschiedliche technische Lösungen, die in der VDI 2073 Blatt 2 detailliert behandelt werden. Die Richtlinie betrachtet keine temperaturbasierten Regelsysteme.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2073 Blatt 2 „Hydraulik in Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung – Hydraulischer Abgleich“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Mai 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 74,- beim Beuth Verlag (+49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/2073 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.10.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

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