Baurecht: Arbeitsstättenrichtlinien gelten nicht mehr
Die Arbeitsstättenrichtlinien gelten seit Ende 2012 nicht mehr. Trotzdem planen immer noch Architekten nach den alten Regeln.Weiterlesen >>>
Die Arbeitsstättenrichtlinien gelten seit Ende 2012 nicht mehr. Trotzdem planen immer noch Architekten nach den alten Regeln.Weiterlesen >>>
Mängel und Schäden am Bau werden schnell dem Objektüberwacher angelastet, deshalb sollten alle Architekten und Ingenieure, die eine Objektüberwachung übernehmen, konsequent Bautagebuch führen.Weiterlesen >>>
Auch bei zunächst reibungsloser Baudurchführung und Abnahme entstehen Streitigkeiten oft, wenn es ans Bezahlen der Werkleistung geht. Abrechnungsstreitigkeiten sind mühsam und beruhen oft auf Unklarheiten.Weiterlesen >>>
Aufträge dürfen nicht künstlich gestückelt werden, nur damit das Auftragsvolumen unterhalb des Schwellenwerts von 200.000 Euro für die europaweite Ausschreibungspflicht bleibt.Weiterlesen >>>
Ein fertiges Werk muss abgenommen werden. Das ist allgemein bekannt. Dass aber nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung auch ein unfertiger Bau abgenommen werden muss, wenn derWeiterlesen >>>
Auftraggeber brauchen Kostensicherheit. Häufig versuchen sie, ihren Architekten durch Strafdrohungen zur Einhaltung der Kosten zu zwingen und schreiben so genannte Malus-Regelungen in den Architektenvertrag. VertraglicheWeiterlesen >>>
Unterläuft Planern und Ingenieuren bei Planung oder Bauausführung ein gravierender Fehler, so springt ihre Haftpflichtversicherung ein. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGEWeiterlesen >>>
Großprojekte, die finanziell aus dem Ruder laufen, beschäftigen die Bauwelt nicht erst seit dem Debakel um den neuen Berliner Flughafen. Baurechtsanwälte kennen die Problematik undWeiterlesen >>>
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